Was sind Kooperationsklassen?
Kooperationsklassen sind Klassen der Grund- und Mittelschulen, in denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet und über einen längeren Zeitraum von einer Sonderschullehrkraft begleitet und betreut werden. In Kooperationsklassen arbeiten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte der Pestalozzi-Schule eng zusammen. Der Umfang der sonderpädagogischen Betreuung richtet sich nach dem aktuellen Förderbedarf, dem Stundenbudget der Förderschule und den Rahmenbedingungen der Grund- und/oder Mittelschule.
Wozu werden Kooperationsklassen eingerichtet?
Kooperationsklassen sind ein Beitrag zur Integration von Schülern mit besonderem Förderbedarf. Sie bestehen bereits seit mehr als 10 Jahren im Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Kinder und Jugendlichen in den Kooperationsklassen sind Schüler der Grund- oder Mittelschule (sofern keine Probezeit vereinbart wurde) und werden nach dem Lehrplan der Grund- und Hauptschule unterrichtet. Den ehemaligen Schülern der Pestalozzi-Schule wird durch die unterstützende Mitwirkung einer Sonderschullehrerin in der Kooperationsklasse der Übergang in die Regelschule erleichtert und ein emotionaler Halt geboten und der Verbleib in der Regelschule ermöglicht. Auch die übrigen Schüler der Kooperationsklasse werden bei Bedarf in die sonderpädagogische Förderung mit eingebunden. Auftretenden Teilleistungsproblemen kann unmittelbar begegnet, schulischem Misserfolg oder möglichem Schulversagen entgegengewirkt werden.
Wie ist eine Kooperationsklasse organisiert ?
- Kooperationsklassen werden jährlich dem Bedarf entsprechend an Regelschulen eingerichtet.
- Die Genehmigung erfolgt durch das Schulamt Fürstenfeldbruck.
- 3-6 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen eine Kooperationsklasse.
- Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) der Pestalozzi-Schule unterstützt die Maßnahme in degressiver Form.
- Die Kooperation wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren vereinbart.
- Grundsätzlich ist es möglich, auch Schüler mit besonderem Förderbedarf aus benachbarten Volksschulen in die Kooperationsklasse aufzunehmen.
- Gewährleistung der Heterogenität bei der Klassenzusammensetzung ist Voraussetzung, um Lernen voneinander zu ermöglichen (also: keine „leistungsschwache“ Klasse).