Abschlüsse für externe Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

  • die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
    • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
    • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

    als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.

    Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.

    Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.

    Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. Februar (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO) an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.

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