Was ist ein Schulforum?
Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (abgekürzt BayEUG) werden im Art. 69 die Zusammensetzung und die Aufgaben des Schulforums geregelt:
An allen Schulen, mit Ausnahme der Grundschulen und der Berufsschulen, wird ein Schulforum eingerichtet. Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglie-der, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Schulaufwandsträgers.